„Das Recht hat der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht“, oder doch nicht?
19.04, 21:00–23:00 (Europe/Vienna), EI 9

"Das Recht hat der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht", sagte der Innenminister. Was will er uns damit sagen? Wozu braucht es Grundrechte, und woher kommen diese?


Im Jahr 1687 wurde der englische König Karl II. gezwungen, seine Unterschrift unter den "Habeas Corpus Act" zu setzen. Damit konnte erstmals willkürliche, unbegründete und oft erpresserische Verhaftung verhindert werden.
Die französische Revolution 1789 hat erstmals umfasssende Menschenrechte festgeschrieben und versucht, mit "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" den Kerngedanken der Aufklärung zu folgen.
Seitdem wurden Grundrechte, allgemeine Menschenrechte, die für Alle gelten, weiterentwickelt. Doch der aktuelle Bestand an Grundrechten war kein Geschenk vom lieben Gott, von Kaisern oder Königen. Jeder einzelne Entwicklungsschritt wurde mühsam, zumeist als Folge blutiger Auseinandersetzungen, erkämpft.

Doch selbst heute ist das so hoch entwickelte Europa noch weit von Gleichstellung und Gleichbehandllung entfernt.
Wo stehen wir heute, warum dürfen wir unsere Rechte nicht als selbstverständlich sehen und warum müssen wir für Erhalt und Erweiterung der Grundrechte aktiv bleiben?

Herbert ist kreativer Praktiker gesetzten Alters.

Fantasien über die Welt von morgen bereits heute gestalten - Architektur der Zukunft -- ein Motto und eine Lebensweise.

Klarheit der Struktur, Reduktion auf das Wesentliche: Das Chaos gestalten. Anstrebend Präzision der Sprache, der Darstellung und der Gestaltung als ästhetisches Ziel.

Oft angestrebt, selten erreicht, immer lernend, kritisch und aufgeschlossen für Neues.

Humane Ansprüche an die Gestaltung von Mensch-Maschine-Schnittstellen als Beruf und Berufung

Christof war im Jahr 2009 einer der Gründungsinitiatoren des AKVorrat und hat – gemeinsam mit seinem Freund und Kollegen Ewald Scheucher, dem Rechtsanwalt von epicenter.works – die erfolgreiche Massenbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung an den Verfassungsgerichtshof ausgearbeitet und als Erstbeschwerdeführer angeführt. Er ist Ingenieur der Nachrichtentechnik und promovierter Jurist mit Spezialisierung auf Grund- und Menschenrechte in der Informationsgesellschaft. Hauptberuflich ist er wissenschaftlicher Leiter der Research Institute AG & Co KG – Zentrum für digitale Menschenrechte. Seit 2015 ist er Obmann des AKVorrat (nunmehr epicenter.works) und versteht sich selbst als juristische Ameise hinter den zahlreichen Beschwerden und Kampagnen. Christof Tschohl ist europaweit anerkannter Experte für Datenschutz und unterrichtet u.a. an der Universität Wien sowie an der Universität Hannover europäisches Datenschutz- und Telekommunikationsrecht und trägt seit 2007 regelmäßig in der Aus- und Fortbildung österreichischer Richterinnen und Richter vor. https://epicenter.works/